Macht eine Unfallversicherung Sinn?

Jedes Jahr gibt es etwa 9 Millionen Unfälle in Deutschland. Aber sollten Sie deshalb eine private Unfallversicherung abschließen?

Die grundsätzliche Unfalldefinition lautet: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Sehr gute Versicherer zählen auch Schäden durch Eigenbewegungen als Unfall. Eine private Unfallversicherung umfasst dabei alle Unfälle des täglichen Lebens – sowohl in Ihrer Freizeit als auch während oder auf dem Weg von und zur Arbeit. Der Schutz gilt rund um die Uhr und weltweit.

Die wichtigste Leistung einer Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der sogenannten Invaliditätsleistung. Voraussetzung ist eine "dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit". Das ist der Fall, wenn noch Unfallfolgen 12 Monate nach Unfall vorhanden sind, voraussichtlich dauerhaft bestehen bleiben und eine Besserung nicht zu erwarten ist.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der eingetretenen Invalidität. Die Unfallversicherung leistet je nach Schwere des Körperschadenns, einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, wird im Versicherungsvertrag an Hand einer Gliedertaxe geregelt.

Ein paar Beispiele aus einer weit verbreiteten Gliedertaxe:

  • ein Arm im Schultergelenk: 70 Prozent
  • ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 Prozent
  • eine Hand im Handgelenk: 55 Prozent
  • ein Auge: 50 Prozent
  • das Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent
  • der Geruchssinn: 10 Prozent

Bei einem teilweisen Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit eines Körperteils werden die Werte entsprechend gekürzt. Durch eine Progression werden im "Worst Case"-Fall deutlich erhöhte Zahlungen geleistet.

Wichtige zusätzliche Leistungen der Unfallversicherung
Achten Sie darauf, dass Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze versichert sind und für unfallbedingte kosmetische Operationen leisten. Hierbei hadelt es sich um beitragsfreie Einschlüsse, deren Höhe sich stark von Versicherer zu Versicherer unterscheidet.

Je nach Tarif können kostenpflichtige Leistungen vereinbart werden. Dazu zählen beispielsweise ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld, eine Übergangsleistung, eine Unfalltodesfallleistung oder auch eineUnfall-Rente.
Die meisten Unfälle sind nicht so schwer, dass Sie von solchen Tarifen auch tatsächlich profitieren werden. Spielen Sie also mit dem Gedanken, solche Verträge abzuschließen, lassen Sie sich unbedingt unabhängig beraten, zum Beispiel von Ihrer Verbraucherzentrale.

Der Wert einer guten Unfallversicherung liegt in einer sehr guten Gliedertaxe, exzellenten Assistanceleistungen und einem sehr weit gefassten Unfallbegriff!